Aufgaben

Der V•KJFstellt sich insbesondere folgenden Aufgaben:
(siehe auch: Satzung des V•KJF)

  • Gegenseitige Information und Kooperation in Fragen der Hilfen für Kinder, Jugendliche, Familien und Volljährige in besonderen Lebenslagen
  • Wahrnehmung der Interessen der korporativen Mitglieder in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung gegenüber Behörden und Institutionen
  • Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Politische Stellungnahmen und Vertretung in Fachgremien

Fort- und Weiterbildung – ein Qualitätsziel des V•KJF
Im Rahmen der Personalentwicklung bietet der V•KJF seinen Mitgliedsverbänden Fort- und Weiterbildungsangebote für Fach- und Führungskräfte an. Deren Professionalität beständig weiterzuentwickeln, aktuelle Herausforderungen aufzugreifen und die Identifikation mit dem Auftrag und den Leitsätzen ihrer Arbeitgeberin zu stärken, stehen dabei im Mittelpunkt. Darüber hinaus wird die verbandsübergreifende fachliche Kooperation unterstützt und ausgebaut.

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben im innerverbandlichen Diskurs, innerhalb der Caritas und auf Ebene der Bundespolitik hat der V•KJF Arbeitskreise eingerichtet.

AK Führungskräfte
Der AK Führungskräfte entwickelt Konzepte für die Gewinnung und Qualifizierung von Führungskräften, orientiert an den Bedürfnissen der Mitgliedsverbände mit ihrer Vielfalt an Aufgabenstellungen und Einrichtungen. Grundgedanke ist, Führungskräfte durch gezielte Angebote fachlich zu fördern, ihre Identifikation mit dem Auftrag der Katholischen Jugendfürsorgeverbände zu stärken und verbandsübergreifend die Kontakte zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Einrichtungen und Trägerverbänden auszubauen und weiterzuentwickeln.
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AK Juristen
Der AK Juristen bearbeitet Rechtsthemen aus allen Arbeitsfeldern der Verbände. Dazu gehört vor allem die Auswertung von Gesetzgebungsvorhaben auf ihre Relevanz für die Arbeit der Mitgliedsvereine.
In der jüngeren Vergangenheit befasste sich der AK zum Beispiel mit den Gesetzesänderungen im SGB VIII (insbesondere §§ 8a, 72a); den Vormundschaftsrechtsreformgesetzen der vergangenen Jahre; den Leitfäden zum Umgang mit sexuellem Missbrauch; den Auseinandersetzungen mit dem Bayerischen Landesjugendamt im Rahmen der Selbstverpflichtungserklärungen zum Kinderschutz; aber auch mit der versuchten Aberkennung der Eignung zur Vormundschaftsführung. Aktuell bildet das Bundesteilhabegesetz einen Schwerpunkt.
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AK Personal- und Tarifrecht
Der AK Personal- und Tarifrecht arbeitet als Ad-hoc-Gruppe in der Vorbereitung tarifrechtlicher Positionierungen und als Ort des Erfahrungsaustausches für die beteiligten Verbände. Der V•KJF ist in der Bundes- und der Bayerischen Regionalkommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vertreten.
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AK Wirtschaft und Finanzen
Der AK Wirtschaft und Finanzen setzt sich mit den politisch-rechtlichen und ökonomische Rahmenbedingungen für die Verbände auseinander. Werden rechtliche Grundlagen geändert, Verträge zur Leistungserbringung mit Kostenträgern verhandelt oder schlagen aktuelle Entwicklungen in der sozialpolitischen wie kirchlichen Landschaft bei den Verbänden auf, so beeinflusst dies häufig die wirtschaftliche Situation der Träger und ihrer Einrichtungen. Neben allgemeinen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen werden diese im AK Wirtschaft und Finanzen des V•KJF diskutiert und bearbeitet.
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AK Inklusion
Der AK Inklusion hat eine dezidierte Position des V•KJF zur Inklusion ausgearbeitet. In dem 2013 verabschiedeten Positionspapier ist Inklusion als gesamtgesellschaftliche Vision beschrieben, in der kein Mensch am Leben in der Gesellschaft ausgeschlossen ist. Als wertgeschätzter und anerkannter Teil ist jeder Mensch eine Ressource und Bereicherung für die Gesellschaft.
Der weitere fachliche Diskurs des AK Inklusion wird von den Herausforderungen geleitet, in den Bereichen ganztägiges Lernen und Fördern von Kindern und Jugendlichen sowie Wohnen und Arbeiten die eigenen Fachkonzepte zu evaluieren und sukzessive weiterzuentwickeln, um mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.
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AK Berufliche Bildung
Der AK Berufliche Bildung ist ein Ad-hoc-Arbeitskreis des V•KJF und beschäftigt sich bei Bedarf mit Themen der beruflichen Rehabilitation, Jugendberufshilfe, Förderberufsschulen u.a.
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AK Betriebliches Gesundheitsmanagement
Mit dem ESF-Projekt „Weil sie es uns wert sind!“ haben sich die Jugendfürsorgevereine für ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) entschieden. Aufgabe des AK BGM ist es nun, dieses fortzuführen und das Wohlergehen und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick zu behalten.
Drei Jahre „Weil sie es uns wert sind!“ haben wesentlich dazu beigetragen, das BGM als strategisches Element in die Unternehmenskultur zu verankern. Das Ziel der Jugendfürsorgevereine ist es nun nachhaltige Strukturen für das BGM zu etablieren und weiterzuentwickeln.