„Bleibt mit den Wohlfahrtsverbänden in Kontakt, stellt euch der Diskussion, hört uns zu!“ Dies fordert der Vorstand der Katholischen Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising, Bartholomäus Brieller, von der neuen Bundesregierung – und mahnt zu einer guten Zusammenarbeit zwischen Politik und Fachverbänden.
München, 07.09.2017 – Eine hohe Dialogbereitschaft, Wertschätzung und Offenheit für die Belange der Wohlfahrtsverbände – das sind die Forderungen des Vorstandsvorsitzenden der Katholischen Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V., Bartholomäus Brieller, an die neue Bundesregierung. Auslöser seines Appells sind unter anderem das stellenweise intransparente Gesetzgebungsverfahren des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) und die darin enthaltene SBG VIII-Reform. Das Verfahren wurde von zahlreichen freien Wohlfahrtsverbänden heftig kritisiert.
„Ich beobachte, dass den Wohlfahrtsverbänden immer öfter immer weniger Zeit eingeräumt wird, zu reagieren und ihr fachliches Know How in Reformprozesse einzubringen. Dies ist sehr bedauerlich und gefährdet die Qualität unserer Arbeit. Deshalb müssen wir uns Gehör verschaffen“, sagt Bartholomäus Brieller. Das KJSG soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten – vorausgesetzt der Bundesrat schließt das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode ab. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist am 22. September. „Das Datum zwei Tage vor der Bundestagswahl ist höchst unglücklich. Die so wichtige SGB VIII-Reform wird völlig untergehen, können sich doch Fachleuchte kaum Gehör verschaffen. Denn bei der Berichterstattung über die neue Regierung bleibt kaum Platz für anderes. Wen interessieren zu diesem Zeitpunkt schon Änderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe? Falls dies die Absicht der politischen Entscheider wäre, wäre das wirklich sehr schlechter Stil“, so der Vorstand der KJF München.
Der SGB VIII-Reformprozess beschäftigt seit dem Frühjahr 2016 Politik und Fachwelt. Ursprünglich als umfassende Neugestaltung geplant, die vor allem das Thema „Inklusion“, aber auch andere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe maßgeblich vorantreiben bzw. verändern sollte, hat der Bundestag am 30. Juni 2017 nunmehr eine „kleine Lösung“ verabschiedet. Der müssen die Länder noch zustimmen. Dies sollte bereits am 07. Juli 2017 geschehen. Der Bundesrat vertagte jedoch seine Entscheidung auf die darauffolgende Sitzung am 22. September. Mutmaßlich wurde die Entscheidung vertagt, weil nicht alle Länder die geplanten Änderungen bzgl. unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (geplanter neuer § 78f SGB VIII: Option der Länder, Rahmenverträge zu Aufgaben und Leistungen für umF zu vereinbaren und die Kostenerstattung an die Existenz von Rahmenverträgen zu koppeln) mittragen wollten und die Länderkammer somit keine Mehrheit für das KJSG gefunden hatte.
KJF – Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising (KJF)
Die KJF ist ein kirchlich caritativer Fachverband und gehört zur freien Wohlfahrtspflege. Der 1910 aus „Sorge um die Not von Kindern und Jugendlichen” gegründete Verein entwickelte sich zu einem modernen Fachverband und anerkannten Träger der Kinder-, Jugend-, Behinderten- und Gesundheitshilfe. In 86 stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen mit pädagogischen und medizinischen Diensten beschäftigt die KJF rund 2.500 Mitarbeiter, die jährlich etwa 13.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene in psychischen, physischen und sozialen Notlagen betreuen.
Angelika Slagman, Pressereferentin
Kath. Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V.
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